[ Auszug: Wer für ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern
Versicherung nimmt, hat jedem Versicherer von der anderen Versicherung
unverzüglich Mitt ... ]
[ Erstes Buch Handelsstand(HGB) ] [ Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft(HGB) ] [ Drittes Buch Handelsbücher(HGB) ] [ Viertes Buch Handelsgeschäfte(HGB) ] [ Fünftes Buch Seehandel(HGB) ]